Verwertungsnachweis fürs Auto: Was ist das und wer stellt ihn aus?

Wer ein Auto endgültig verschrotten lässt, begegnet früher oder später einem wichtigen Dokument: dem Verwertungsnachweis. Er bestätigt, dass das Fahrzeug zur ordnungsgemäßen Verwertung übernommen wurde, und spielt auch bei der endgültigen Außerbetriebsetzung eine wichtige Rolle.

Dabei ist entscheidend, wer den Nachweis ausstellt. Nach der Altfahrzeug-Verordnung dürfen nur Betreiber anerkannter Demontagebetriebe einen Verwertungsnachweis ausstellen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Verwertungsnachweis ist, wann Sie ihn benötigen, wer ihn ausstellen darf, welche Angaben er enthält und wie er mit der Abmeldung des Fahrzeugs zusammenhängt. Außerdem zeigen wir Ihnen, wo Sie das aktuelle amtliche Muster finden.

Verwertungsnachweis für ein Auto bei einem anerkannten Demontagebetrieb

Was ist ein Verwertungsnachweis?

Der Verwertungsnachweis dokumentiert die Übergabe eines Altfahrzeugs zur ordnungsgemäßen Verwertung.

Nach § 4 Abs. 2 der Altfahrzeug-Verordnung muss der Betreiber eines Demontagebetriebs die Überlassung eines Fahrzeugs zur Verwertung durch einen Verwertungsnachweis bescheinigen.

Der Nachweis ist damit mehr als eine einfache Quittung über die Fahrzeugübergabe. Er dokumentiert, dass das Fahrzeug in den geregelten Prozess der Altfahrzeugverwertung gelangt.

Das ist besonders wichtig, weil Altfahrzeuge nicht wie gewöhnlicher Metallschrott behandelt werden dürfen. Sie enthalten Betriebsflüssigkeiten, schadstoffhaltige Komponenten und zahlreiche Materialien, die fachgerecht entfernt, wiederverwendet oder verwertet werden müssen.

Wann brauche ich einen Verwertungsnachweis?

Ein Verwertungsnachweis wird relevant, wenn ein Fahrzeug endgültig als Altfahrzeug verwertet und nicht lediglich vorübergehend außer Betrieb gesetzt wird.

Für Fahrzeuge der Klassen M1, N1 und L5e regelt § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung das Verfahren bei der Außerbetriebsetzung nach der Überlassung zur Verwertung.

Wurde ein solches Fahrzeug einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen, muss der bisherige Halter oder Eigentümer das Fahrzeug unter Vorlage des Verwertungsnachweises unverzüglich außer Betrieb setzen lassen.

Damit unterscheidet sich die Situation deutlich von einer normalen vorübergehenden Abmeldung.

Wer darf einen Verwertungsnachweis ausstellen?

Die Altfahrzeug-Verordnung ist hier eindeutig: Zur Ausstellung von Verwertungsnachweisen sind nur Betreiber anerkannter Demontagebetriebe berechtigt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihr Fahrzeug zwingend unmittelbar auf dem Gelände dieses Betriebs abgeben müssen.

Ein Altfahrzeug kann auch über eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle an den Demontagebetrieb gelangen. Eine solche Stelle kann den vom Demontagebetrieb ausgestellten Verwertungsnachweis an den Fahrzeughalter beziehungsweise Eigentümer aushändigen, wenn sie damit beauftragt wurde.

Ausgestellt wird der Nachweis rechtlich aber vom anerkannten Demontagebetrieb.

Verwertungsnachweis und Auto abmelden: Wie hängt das zusammen?

Der Verwertungsnachweis und die Außerbetriebsetzung sind zwei unterschiedliche Schritte, die bei der endgültigen Fahrzeugverwertung eng miteinander verbunden sind.

Vereinfacht sieht der Ablauf so aus:

Ablauf vom Altfahrzeug über den Verwertungsnachweis bis zur Außerbetriebsetzung

Nach § 17 FZV sind bei der Außerbetriebsetzung neben dem Verwertungsnachweis grundsätzlich auch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II vorzulegen. Die Zulassungsbehörde zieht diese Dokumente ein und vernichtet sie.

Das amtliche Muster des Verwertungsnachweises sieht außerdem vor, dass ein Demontagebetrieb die Anzeige der endgültigen Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde übernehmen kann.

Übernimmt der Betrieb diese Aufgabe, enthält das Formular die Verpflichtung, die Anzeige innerhalb einer Woche vorzunehmen und den Verwertungsnachweis anschließend unverzüglich an den Fahrzeughalter beziehungsweise Eigentümer zu übersenden.

Welche Angaben enthält ein Verwertungsnachweis?

Der Aufbau des Verwertungsnachweises ist nicht frei erfunden. Das amtliche Muster ist in Anlage 9 zu § 17 FZV festgelegt.

Darin werden unter anderem Angaben zu folgenden Bereichen erfasst:

  • Fahrzeughalter beziehungsweise Fahrzeugeigentümer,
  • Fahrzeug und amtliches Kennzeichen,
  • gegebenenfalls Annahme- oder Rücknahmestelle,
  • anerkannter Demontagebetrieb,
  • Anerkennung beziehungsweise Zertifizierung des Betriebs,
  • zuständige Behörde,
  • Datum der Übernahme,
  • Betriebsnummer und laufende Nummer des Nachweises,
  • vorgesehene weitere Behandlung des Fahrzeugs,
  • erforderliche Erklärungen und Unterschriften.

Dadurch lässt sich nachvollziehen, welches Fahrzeug von welchem Betrieb zur Verwertung übernommen wurde.

Verwertungsnachweis: amtliches Muster und PDF

Wer nach einem „Verwertungsnachweis PDF“ oder einem Vordruck sucht, sollte darauf achten, eine aktuelle Fassung zu verwenden.

Das aktuelle amtliche Muster ist direkt in Anlage 9 zu § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung veröffentlicht. Dort kann der vollständige Aufbau des Dokuments eingesehen werden:

Im Internet finden sich außerdem ältere PDF-Muster, die noch auf die frühere Fassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verweisen. Beispielsweise existieren Dokumente mit der Bezeichnung „Anlage 8 zu § 15 FZV“.

Nach der heute geltenden FZV befindet sich das amtliche Muster dagegen in Anlage 9 zu § 17 FZV. Für die aktuelle Rechtslage ist deshalb die geltende Fassung der Verordnung die bessere Referenz.

Warum gibt es vier Ausfertigungen?

Das amtliche Muster des Verwertungsnachweises besteht aus vier Ausfertigungen. Die vier Ausfertigungen sind auch farblich unterschieden. Die Farben sind in Anlage 9 FZV festgelegt.

Die 4 Ausfertigungen des Verwertungsnachweises

Jede ist für einen anderen Beteiligten im Verwertungsprozess bestimmt.

Blatt 1 Rosa

Fahrzeughalter / Fahrzeugeigentümer

Blatt 2 Altgold

Demontagebetrieb

Blatt 3 Blau

Schredderanlage

Blatt 4 Weiß

Annahme- / Rücknahmestelle

Jede Ausfertigung besteht aus zwei Seiten. Die verschiedenen Exemplare ermöglichen es, die Übergabe und den weiteren Weg des Altfahrzeugs zwischen Fahrzeughalter, Annahmestelle, Demontagebetrieb und weiterer Behandlung zu dokumentieren.

Was kostet ein Verwertungsnachweis?

Für den Verwertungsnachweis selbst lässt sich keine allgemeine bundesweite Pauschale nennen.

Wichtig ist, verschiedene mögliche Kosten nicht miteinander zu verwechseln:

LeistungMögliche Kosten
VerwertungsnachweisKeine allgemeine bundesweite Pauschale für die Ausstellung nennen.
Übernahme / Verwertung des AltfahrzeugsKann unter den gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich sein; je nach Restwert kann auch ein Ankaufspreis möglich sein.
Abholung / TransportKann je nach Betrieb, Entfernung und Fahrzeugzustand separat berechnet werden.
AußerbetriebsetzungFür das Verwaltungsverfahren können Gebühren anfallen.

Wenn ein Betrieb einen Gesamtpreis nennt, sollten Sie deshalb fragen, welche Leistungen darin tatsächlich enthalten sind.

Was bedeutet der Verwertungsnachweis für das Fahrzeug?

Dieser Punkt wird leicht unterschätzt.

Mit der Ausstellung oder Aushändigung des Verwertungsnachweises wird nicht lediglich bestätigt, dass das Fahrzeug irgendwo abgegeben wurde.

§ 4 Altfahrzeug-Verordnung bestimmt, dass ein Fahrzeug, für das ein Verwertungsnachweis ausgestellt oder ausgehändigt wurde, nur noch einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden darf.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einem lediglich außer Betrieb gesetzten Gebrauchtfahrzeug, das grundsätzlich später wieder zugelassen werden kann.

Wer sein Auto möglicherweise noch verkaufen, reparieren oder später wieder nutzen möchte, sollte deshalb vor der endgültigen Übergabe zur Verwertung entscheiden, ob das Fahrzeug tatsächlich entsorgt werden soll.

Verwertungsnachweis verloren: Was tun?

Geht der Verwertungsnachweis verloren, sollte zunächst der Demontagebetrieb kontaktiert werden, der den Nachweis ausgestellt hat.

Je nachdem, ob die Außerbetriebsetzung bereits erfolgt ist und welche Unterlagen noch vorhanden sind, kann zusätzlich eine Rücksprache mit der zuständigen Zulassungsbehörde erforderlich sein.

Da sich das konkrete Verfahren bei fehlenden Unterlagen unterscheiden kann, sollte nicht davon ausgegangen werden, dass einfach ein beliebiger neuer Vordruck ausgefüllt werden kann.

Woran erkenne ich einen anerkannten Demontagebetrieb?

Da nur Betreiber anerkannter Demontagebetriebe einen Verwertungsnachweis ausstellen dürfen, ist die Anerkennung des Betriebs für Fahrzeughalter besonders wichtig.

Ein anerkannter Demontagebetrieb muss die Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung erfüllen und wird entsprechend überprüft beziehungsweise zertifiziert.

Bei der Kontaktaufnahme können Sie beispielsweise fragen:

  • Ist der Betrieb als Demontagebetrieb anerkannt?
  • Wird für mein Fahrzeug ein Verwertungsnachweis ausgestellt?
  • Kann das Fahrzeug direkt abgegeben werden?
  • Ist bei einem nicht fahrbereiten Fahrzeug eine Abholung möglich?
  • Wer übernimmt beziehungsweise veranlasst die Außerbetriebsetzung?
  • Welche Fahrzeugpapiere muss ich mitbringen?

Vor der Übergabe zur Verwertung klären

Bevor Sie das Fahrzeug endgültig übergeben, sollten Betrieb, Nachweis und Abwicklung eindeutig feststehen.

Anerkannter Demontagebetrieb?

Nur Betreiber anerkannter Demontagebetriebe dürfen einen Verwertungsnachweis ausstellen.

Verwertungsnachweis?

Klären Sie ausdrücklich, dass für die endgültige Verwertung ein Verwertungsnachweis ausgestellt wird.

Fahrzeugpapiere?

Fragen Sie, welche Zulassungsdokumente bei der Übergabe benötigt werden.

Außerbetriebsetzung?

Vereinbaren Sie eindeutig, wer die notwendigen Schritte gegenüber der Zulassungsbehörde übernimmt.

Abholung nötig?

Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit, sollten Transport und mögliche Kosten vorher vereinbart werden.

Unterlagen aufbewahren?

Bewahren Sie den Verwertungsnachweis und weitere Übergabeunterlagen sorgfältig auf.

Tipp: Fragen Sie im Zweifel bereits vor dem Abhol- oder Übergabetermin, welcher anerkannte Demontagebetrieb auf dem Verwertungsnachweis eingetragen wird.

Anerkannten Demontagebetrieb finden

Wenn Ihr Fahrzeug endgültig verwertet werden soll, können Sie gezielt nach einem anerkannten Demontagebetrieb in Ihrer Region suchen.

Kontaktieren Sie den Betrieb vor der Übergabe und klären Sie insbesondere Annahme, Verwertungsnachweis, benötigte Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls die Abholung.

AutoverwerterFinder

Anerkannten Demontagebetrieb finden

Finden Sie anerkannte Autoverwerter und Demontagebetriebe in Ihrer Region und klären Sie Verwertungsnachweis, Fahrzeugannahme und Abwicklung direkt mit dem Betrieb.

Autoverwerter finden

Häufige Fragen zum Verwertungsnachweis

Wer stellt den Verwertungsnachweis für ein Auto aus?

Nur der Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs darf einen Verwertungsnachweis ausstellen. Eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle kann den Nachweis an den Fahrzeughalter beziehungsweise Eigentümer aushändigen, wenn sie vom Demontagebetrieb damit beauftragt wurde.

Brauche ich einen Verwertungsnachweis zum Abmelden des Autos?

Wenn ein Fahrzeug der betreffenden Fahrzeugklassen endgültig einem anerkannten Betrieb zur Verwertung überlassen wurde, ist der Verwertungsnachweis Bestandteil des in § 17 FZV geregelten Verfahrens zur Außerbetriebsetzung.

Wo finde ich einen Verwertungsnachweis als PDF oder Muster?

Das aktuelle amtliche Muster ist in Anlage 9 zu § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung veröffentlicht. Ältere PDFs im Internet können noch auf die frühere Anlage 8 zu § 15 FZV verweisen.

Kann ich den Verwertungsnachweis selbst ausfüllen?

Nein. Der Verwertungsnachweis ist kein Formular, das der Fahrzeughalter selbst ausfüllt, um ein Fahrzeug zu entsorgen. Zur Ausstellung sind ausschließlich Betreiber anerkannter Demontagebetriebe berechtigt.

Was kostet ein Verwertungsnachweis?

Es gibt keine allgemeine bundesweit einheitliche Pauschale, die hier für die Ausstellung genannt werden kann. Zu unterscheiden sind außerdem Verwertung, mögliche Abholung sowie Gebühren für die Außerbetriebsetzung. Fragen Sie den Betrieb deshalb nach den konkreten Konditionen.

Was mache ich, wenn ich den Verwertungsnachweis verloren habe?

Kontaktieren Sie zunächst den Demontagebetrieb, der den Verwertungsnachweis ausgestellt hat. Je nach Stand der Außerbetriebsetzung kann zusätzlich eine Rücksprache mit der zuständigen Zulassungsbehörde erforderlich sein.

Kann ein Auto mit Verwertungsnachweis später wieder verkauft werden?

Ein Fahrzeug, für das ein Verwertungsnachweis ausgestellt oder ausgehändigt wurde, darf nach § 4 Altfahrzeug-Verordnung nur noch einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Das ist nicht mit einer normalen vorübergehenden Außerbetriebsetzung gleichzusetzen.

Wie lange sollte ich den Verwertungsnachweis aufbewahren?

Der Nachweis sollte auch nach der Außerbetriebsetzung sorgfältig aufbewahrt werden. Er dokumentiert die ordnungsgemäße Übergabe des Fahrzeugs zur Verwertung und kann später als Nachweis über dessen Verbleib dienen.

Quellen und weiterführende Informationen